Vorteile von Holdinggesellschaft: Steuerersparnisse, die Re-Investitionen und Wachstum ermöglichen – auch für kleinere GmbHs

Vorteile von Holdinggesellschaft

  • 30.03.2026
  • Sabine Moering
Rohde Steuerberatung
Tom Rohde

Steuern und Abgaben hindern Unternehmen am Wachstum, denn: Investitionen können aufgrund mangelnder Liquidität nicht ausgeführt und bereits thesaurierte Gewinne können im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage wieder verloren werden. Eine Lösung für Kapitalgesellschaften ist die Gründung einer Holding. Aber: Viele Unternehmer verbinden das Wort „Holding“ mit Dax-Konzernen, gewachsenen Familienunternehmen im oberen Mittelstand oder zumindest mehrstelligen Millionenvermögen. Eine Holding lässt sich jedoch nicht darauf begrenzen: Sie kann einen erheblichen steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteil bringen – vorausgesetzt, man weiß, wie die Struktur richtig aufgesetzt wird. Eine Ausschüttung auf die private Vermögensebene kommt aufgrund der Kapitalertragsteuer nicht in Betracht.

Was ist eine Holding – und was hat sie mit Kapitalanteilen einer GmbH zu tun?

Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren einziger Zweck es ist, Anteile an anderen Gesellschaften zu halten. Sie führt selbst kein operatives Geschäft. Die klassische Konstruktion für GmbH-Inhaber sieht so aus:

Eine natürliche Person – also der Unternehmer – hält 100 Prozent der Anteile der Holding-GmbH. Diese hält als Muttergesellschaft 100 Prozent der Anteile der operativen GmbH, also des eigentlichen Unternehmens, mit dem der Anteilseigner wirtschaftet.

Statt die Anteile an der GmbH direkt im Privatvermögen zu halten, hält nun also eine zweite GmbH – die Holding – diese Anteile. Das klingt zunächst nach unnötiger Bürokratie, bringt aber diverse Vorteile mit sich, besonders im steuerlichen Bereich.

Was sind die Vorteile von einer Holdinggesellschaft für Kapitalanteilseigner einer GmbH?

Vorteile haben Kapitalanteilseigner einer GmbH mit der Gründung einer Holding in folgenden Bereichen:

  • Besteuerung von Gewinnausschüttungen: Das Körperschaftsteuergesetz (§ 8b KStG) sieht vor, dass Gewinnausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften effektiv zu 95 Prozent steuerfrei sind. Nur die verbleibenden 5 Prozent werden mit dem normalen Körperschaftsteuersatz von rund 30 Prozent besteuert – das ergibt eine effektive Steuerlast von lediglich ca. 1,5 Prozent.
Zum Vergleich: Hält ein Unternehmer seine GmbH-Anteile direkt im Privatvermögen, fällt auf jede Ausschüttung die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag an.

In der Praxis sieht das beispielsweise so aus: Ein GmbH-Gesellschafter möchte 200.000 Euro Gewinn reinvestieren – zum Beispiel in Immobilien oder eine weitere Beteiligung. Ohne Holding verbleiben nach Abgeltungssteuer rund 150.000 Euro. Mit der Holding-Struktur stehen circa 197.000 Euro zur Verfügung. Dieser Unterschied von rund 47.000 Euro wächst durch den Zinseszinseffekt über Jahre erheblich.

  • Steuervorteil beim Unternehmensverkauf: Veräußert die Holding-GmbH ihre Tochtergesellschaft, sind auch die Veräußerungsgewinne zu 95 Prozent steuerfrei – es gilt wieder die effektive Besteuerung von circa 1,5 Prozent.

Für Unternehmer, die perspektivisch einen Exit planen – sei es an einen strategischen Käufer, einen Mitgesellschafter oder im Rahmen einer Nachfolge – kann dieser Vorteil siebenstellige Beträge ausmachen. Die Holding ist insofern nicht nur eine laufende Steueroptimierung, sondern eine langfristige Exit-Strategie.

  • Haftungsschutz: Gewinne, die bereits aus der operativen GmbH in die Holding ausgeschüttet wurden, sind vor den Gläubigern der Tochtergesellschaft geschützt.

Gerät die operative GmbH in wirtschaftliche Schieflage – beispielsweise durch einen Großschaden, einen Rechtsstreit oder eine Insolvenz – können Gläubiger nicht auf das Vermögen zugreifen, das sich bereits in der Holding befindet. Die Holding fungiert damit als stabiler Vermögensspeicher, der vom operativen Risiko entkoppelt ist.

Auch im Bereich Nachfolge und Erbschaft ist die Gründung einer Holding vorteilhaft: Über eine Familienholding können Anteile schrittweise an die nächste Generation übertragen werden – die erbschaftsteuerlichen Freibeträge können dabei alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Viele Unternehmer denken, dass eine Holding nur für große Gesellschaften und Konzerne Sinn macht. Dies ist allerdings nicht ganz richtig. Eine Holdinggesellschaft ist für nahezu jeden Unternehmer, der die Anteile an der Kapitalgesellschaft im Privatvermögen hält, empfehlenswert“, bekräftigt der Steuerberater Tim Rohde.

Zum Thema

Was spricht für die Rohde Steuerberatung als Berater in Sachen Holding?

Tom Rohde

Tom Rohde von der Rohde Steuerberatung GmbH war selbst viele Jahre Beamter im Finanzamt, bevor er als Steuerberater verschiedene Großkanzleien und internationale Mandanten bei Firmenübernahmen oder Strukturierungen beraten hat. Mit der Frage, wann sich die Gründung einer Holding lohnt und welche Hebel man bei der steuerlichen Gestaltungsberatung nutzen kann, kennt er sich daher aus. Zudem bringt auch sein Team aus Steuerexperten jahrelange Erfahrung mit.

Das Team handelt unter der Prämisse: „Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg!“ Es stellt die Mandaten in den Mittelpunkt, bietet individuelle und maßgeschneiderte Lösungen und strebt eine langfristige Zusammenarbeit an. Dabei sieht sich das Unternehmen nicht als Dienstleister, sondern vielmehr als Partner seiner Mandanten.

Das Team der Rohde Steuerberatung legt zudem Wert auf hohe Qualität in der Beratung sowie auf kurze Kommunikationswege – und damit schnelle Bearbeitungszeiten.

Das bestätigen auch die Kunden. Marlon B. schreibt beispielsweise: „Ich bin äußerst zufrieden mit der vertrauensvollen und kompetenten Beratung durch Herrn Rohde. Er überzeugt mit klarer und verständlicher Erklärung komplexer Sachverhalte und zeigt dabei großes Engagement.”

Neben steuerlicher Gestaltungsberatung bietet das Team der Rohde Steuerberatung auch Dienstleistungen der laufenden Steuerberatung an, darunter beispielsweise die Erstellung von Steuererklärungen sowie die Erstellung der laufenden Lohn- und Finanzbuchführung.

Die Vorteile von einer Holdinggesellschaft für Menschen, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten, liegen insbesondere im Bereich der steuerlichen Entlastung. Damit ist es nicht nur Großkonzernen vorbehalten, sondern allen Kapitalgesellschaften. Insbesondere lohnt sich die Gründung einer Holding für GmbH-Gesellschafter, die Gewinne investieren, Vermögen aufbauen oder einen Exit vorbereiten möchten. Die Rohde Steuerberatung GmbH bringt genau in diesem Bereich der Gestaltungsberatung Expertise und Erfahrung mit und berät Unternehmen individuell und maßgeschneidert.
Häufige Fragen
  • Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Holdinggesellschaft für GmbH-Anteilseigner?
    Eine Holdinggesellschaft ermöglicht, dass Gewinnausschüttungen zu 95 Prozent steuerfrei sind, sodass nur 5 Prozent mit dem normalen Körperschaftsteuersatz besteuert werden. Dies ergibt eine effektive Steuerlast von etwa 1,5 Prozent im Gegensatz zur direkten Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.
  • Wie kann eine Holding beim Verkauf eines Unternehmens von Vorteil sein?
    Beim Verkauf einer Tochtergesellschaft durch die Holding sind die Veräußerungsgewinne ebenfalls zu 95 Prozent steuerfrei, was eine effektive Steuerbelastung von rund 1,5 Prozent ermöglicht. Dies kann besonders bei großen Exits siebenstellige Beträge einsparen.
  • Was ist der Hauptzweck einer Holdinggesellschaft?
    Der Hauptzweck einer Holdinggesellschaft besteht darin, Anteile an anderen Gesellschaften zu halten, ohne selbst operativ tätig zu sein. Dies ermöglicht steuerliche Vorteile und einen Haftungsschutz für Gewinnanteile.
  • Wie schützt eine Holdinggesellschaft vor Gläubigern?
    Gewinne, die in die Holding ausgeschüttet wurden, sind vor Gläubigern der operativen GmbH geschützt. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der operativen GmbH sind diese Gewinne sicher in der Holding verwahrt.
  • Warum ist eine Holdingstruktur auch für kleinere Unternehmen sinnvoll?
    Eine Holdingstruktur bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch eine strategische Flexibilität, die Kapital reinvestierbar macht. Zudem wird sie als langfristige Exit-Strategie gesehen und ist für fast jeden Unternehmer mit GmbH-Anteilen im Privatvermögen empfehlenswert.
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